Compliance

Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen

Für die Transformation Capital Sustainable Finance Disclosure Regulation siehe hier.

Zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2019/2088 über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) macht Transformation Capital (Transformation Capital B.V. als Fondsmanager) die folgenden Angaben.

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist "ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das bzw. die bei seinem bzw. ihrem Eintreten eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Anlage haben könnte".

Bevor eine Investitionsentscheidung im Namen eines von Transformation Capital verwalteten Fonds getroffen wird, wird ein Investitionsentscheidungsprozess durchgeführt.

Im Rahmen der Anlageentscheidungen bewertet das Risikomanagement des Fondsmanagers die mit einer potenziellen Anlagemöglichkeit verbundenen Risiken, darunter auch Nachhaltigkeitsrisiken. Ermittelte Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Vorstand von Transformation Capital bei seinen Anlageentscheidungen berücksichtigt.

Darüber hinaus zahlt Transformation Capital seinen Mitarbeitern eine Kombination aus fester Vergütung und variabler Vergütung (einschließlich eines möglichen Bonus). Die variable Vergütung für die betreffenden Mitarbeiter steht hauptsächlich im Zusammenhang mit Veräußerungen und berücksichtigt auch die Einhaltung aller bei Transformation Capital geltenden Grundsätze und Verfahren, einschließlich derjenigen, die sich auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Entscheidungsprozesses für Investitionen beziehen. Die Mitarbeiter werden auf die geltenden Grundsätze und Verfahren aufmerksam gemacht und müssen ein Formular ausfüllen, in dem sie bestätigen, dass sie die Grundsätze einhalten werden.

In Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 1 (b) der SFDR erklärt Transformation Capital, dass es die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf die in Artikel 4 Absatz 1 (a) der SFDR genannten Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt und daher die in Artikel 4 Absatz 1 (a) der SFDR beschriebenen Angaben nicht macht. Angesichts der geringen Größe der Organisation von Transformation Capital wäre eine solche Offenlegung gemäß Artikel 4 Absatz 1 (a) der SFDR und der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht verhältnismäßig.

Transformation Capital verwaltet keine Fonds, die unter Artikel 8 oder 9 der SFDR fallen, und macht daher keine Angaben gemäß Artikel 10 der SFDR.